Sonntag, 16. Januar 2011

FCK - FC: ein Blick durch die rot-weisse Brille

Heute gab es mal wieder einen Ausflug zum Betzenberg. Haette man mir vor dem Spiel gesagt, dass es zum Schluss 1:1 stehen wuerde, ich waere damit wohl zufrieden gewesen. Den Betzenberg umgibt immer noch, und nicht zuletzt wegen der Hinrundensiege gegen die Bayern und Schalke, die Aura der "Heimfestung".
Nach der 1:0 Fuehrung und dem Platzverweis fuer Lakic in der 39. Minute ist das Ergebnis allerdings enttaeuschend. Der FCK war zum grossen Teil spielbestimmend aber konnte auch nicht viele Chancen herausarbeiten. Waere einer der beiden Aluminiumtreffer des FC im Tor gelandet....wer weiss wie das Spiel geendet haette.
Zwei der drei Koelner Neuzugaenge praesentierten sich durchaus stabil. Eichner machte hinten links eine gute Figur und Rensing hielt was zu halten war. Wie er beim Gegentor aussah kann ich allerdings nicht genau beurteilen, da ich auf der gegenueberliegenden Tribuene sass. Enttaeuscht war ich allerdings von Peszko. Als zweitbester polnischer Mittelfeldspieler angekuendigt (nach Kuba), war er fast ueber die gesamte Spieldauer blass.

So viel zum Spiel. Aber nun noch etwas zur allgemeinen Regelkunde. Auch heute Abend fiel mir, wie so oft, das Sperren der Abwehrspieler auf, die den Ball vom Gegenspieler abschirmen um ihn ins Toraus rollen zu lassen. Auf dem Bolzplatz gab es frueher das Vergehen "Sperren ohne Ball". Mein Vorschlag lautet daher, Ballbesitz auch dadurch zu definieren, dass der Spieler den Ball beruehrt hat. Dann wuerden diese Szenen der Vergangenheit angehoeren.

Allerdings ist das aktuelle Vorgehen explizit durch die Regeln des DFB gedeckt. Hier ein Auszug:


Behindern des Gegners
Behinderung des Gegners liegt vor, wenn sich ein Spieler in den Weg eines Gegenspielers stellt und ihn dadurch auflaufen lässt, zum Abbremsen oder zu einer Richtungsänderung zwingt, wobei sich der Ball für beide Spieler außer Reichweite befindet.Jeder Spieler darf seine Position auf dem Feld selbst bestimmen. Er darf dem Gegner zwar im Weg stehen, ihm jedoch nicht in den Weg treten. Das Abschirmen des Balls ist gestattet. Schirmt ein Spieler, der den Ball in spielbarer Distanz kontrolliert, diesen aus taktischen Gründen vor einem Gegner ab, ohne dass er dazu seine Arme oder seinen Körper benutzt, liegt kein Vergehen vor. Befindet sich der Ball in spielbarer Distanz, darf der Spieler vom Gegner regelkonform angegriffen werden.


Allerdings ist das Ausstrecken der Arme anscheinend nicht regelkonform. Vielleicht wuerde es schon helfen, wenn die Schiedsrichter dieses "Vergehen"  ahnden wuerden.

Was meint ihr?

1 Kommentar:

Tobias hat gesagt…

Naja, wenn man die Regel durchliest steht da was von "der den Ball in spielbarer Distanz kontrolliert", man koennte jetzt sehr genaus sein und sagen, ein Spieler, der den Ball nicht beruehrt hat, kann ihn auch nicht unter Kontrolle haben.
Somit waere das Abschirmen des Balles, ohne Beruehrung diesens regelwidrig.
Grade unter Beruecksichtigung der zweiten Formulierung" Befindet sich der Ball in spielbarer Distanz" kann man auch davon ausgehen, dass hier ein unterschied zwischen Distanz und Distanz kontroliert gemacht wird.

Als Abwehrspieler muss ich sagen, dass dies in vielen Faellen die einzige Option ist die man hat, es bleibt aber offen wie weit man dabei geht und vorallem wie intensiv dies geschieht. ich denke da nur an die Szenen in denen Spieler zu Fall kommen, beim Versuch um den Spieler herumzulaufen.

Interessante Frage habe ich aber auch in meinem Blog stehen:
http://pics.tobimg.de/wordpress/?p=771

LG