Donnerstag, 1. Februar 2007

Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die geltenden Regeln verfassungswidrig sind, da die Erben von Unternehmens- oder Immobilienbesitzern besser gestellt sind als diejenigen, die Geld oder Aktien erben.
Was ich allerdings gern mal vom Verfassungsgericht prüfen lassen würde ist die Frage, warum Menschen die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben nicht in den Vorteil von Steuerersparnissen (gemeinsame Veranlagung) kommen aber dennoch im Ernstfall (Hartz IV) für den Partner zahlen müssen...Das leuchtet mir zumindest nicht ganz ein.