Montag, 11. Juni 2007

Schadenersatz bei Straftaten

Nun ist das Urteil also gesprochen. Die Studentin, die 2003 eine Bombendrohung an den Düsseldorfer Flughafen abgesetzt hat muss 207.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Dass sie für die finanziellen Folgen unmittelbar verantwortlich ist steht außer Frage. Mir gehen dabei jedoch noch einige andere Gedanken durch den Kopf.
Hätte sie damals ihrem Freund einfach einen Ziegelstein übergebraten und ihn ins Jenseits geschickt, wäre sie bei Auslegung als Totschlag und bei guter Führung wahrscheinlich nach < 10 Jahren wieder frei. Zwar muss sie nach der Bombendrohung nicht hinter Gittern (sie erhielt zwei Jahre auf Bewährung) - an den Schulden wird sie jedoch deutlich länger als 10 Jahre zu knabbern haben. Es sei denn es findet sich ein wohlhabener Spender oder Ehemann.
Überhaupt habe ich bei Mord oder Totschlag noch nie etwas von Schadenersatz gehört - nur bei Unfällen.