Montag, 11. Juni 2007

Schadenersatz bei Straftaten

Nun ist das Urteil also gesprochen. Die Studentin, die 2003 eine Bombendrohung an den Düsseldorfer Flughafen abgesetzt hat muss 207.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Dass sie für die finanziellen Folgen unmittelbar verantwortlich ist steht außer Frage. Mir gehen dabei jedoch noch einige andere Gedanken durch den Kopf.
Hätte sie damals ihrem Freund einfach einen Ziegelstein übergebraten und ihn ins Jenseits geschickt, wäre sie bei Auslegung als Totschlag und bei guter Führung wahrscheinlich nach < 10 Jahren wieder frei. Zwar muss sie nach der Bombendrohung nicht hinter Gittern (sie erhielt zwei Jahre auf Bewährung) - an den Schulden wird sie jedoch deutlich länger als 10 Jahre zu knabbern haben. Es sei denn es findet sich ein wohlhabener Spender oder Ehemann.
Überhaupt habe ich bei Mord oder Totschlag noch nie etwas von Schadenersatz gehört - nur bei Unfällen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

zwei kleine anmerkungen:

1. es gibt die privat-insolvenz. da ist man dann nach 7 jahren schuldenfrei ;)

2. es gibt straf- und zivilprozesse. bei den strafprozessen muss man sich vor dem staat verantworten. bei den zivilprozess für dem geschädigten. da geht es dann nur noch um geld. mir ist jetzt aber auch nicht bekannt, ob es jemals bei mord etc. auch die zivilprozesse gab...

. hat gesagt…

Das mit der Privatinsolvenz zieht hier nicht - da Schulden die aus Straftaten resultieren auf diese Weise nicht eliminert werden können.
Mir ist auch durchaus das Konzept der Straf- und Zivilprozesse klar und juristisch ist da sicherlich auch alles in Ordnung. Allein die Verhältnismäßigkeit scheint mir nicht gegeben.