Donnerstag, 1. Februar 2007

Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die geltenden Regeln verfassungswidrig sind, da die Erben von Unternehmens- oder Immobilienbesitzern besser gestellt sind als diejenigen, die Geld oder Aktien erben.
Was ich allerdings gern mal vom Verfassungsgericht prüfen lassen würde ist die Frage, warum Menschen die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben nicht in den Vorteil von Steuerersparnissen (gemeinsame Veranlagung) kommen aber dennoch im Ernstfall (Hartz IV) für den Partner zahlen müssen...Das leuchtet mir zumindest nicht ganz ein.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

habe heute morgen einen bericht gesehen, der in die ähnliche richtung deines blogs geht...

künstliche befruchtungen werden von der gesetzlichen krankenkasse nur bei verheirateten zu 50 % bezahlt. eheähnliche gemeinschaften erhalten keine unterstützung...

ein betroffenes paar hat mit den gleichen argumenten geklagt. das urteil wird für heute erwartet...

. hat gesagt…

Na da bin ich ja mal gespannt. Allerdings habe ich keine großen Hoffnungen, da die Ehe ja auch im Grundgesetzt schon verankert ist.

Ausschnitt aus Wikipedia:

An der Vorstellung vom allgemeinen sittlichen Wert der Ehe hat sich bis heute im Prinzip wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten (fast) gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.